Gesundheit

Reha und Prävention

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu den Themen Reha- und Präventionssport. Reha-Sport wird vom Arzt verordnet (Verordnung Muster 56) und muss nach § 44 Sozialgesetzbuch von den Krankenkassen bzw. anderen Kostenträgern bezahlt werden. Präventionskurse nach §20 werden mit bis zu 80% der Kurskosten bezuschusst.

Nehmen Sie Ihre Gesundheit selbst in die Hand und tun Sie aktiv etwas für eine schnellere Genesung - oder sorgen Sie mit Bewegung und Training dafür, dass es gar nicht erst soweit kommt!

Sie haben Fragen zu unseren Präventions- und Reha-Angeboten? Rufen Sie uns an unter 02163/31354 und lassen Sie sich von uns beraten!