Rehasport

Zertifiziert vom Rehasport Deutschland e.V.

Nach sehr aufwendigen Vorbereitungen, Schulungen und Prüfungen unserer Mitarbeiter und unseres Studios sind wir nun sehr stolz darauf, dass die Bobbel's GmbH Sport und Freizeit im Kreisgebiet Viersen das erste und zur Zeit einzige Fitness- und Gesundheitsstudio ist, dessen Rehasportgruppen vom Bundesverband "Rehasport Deutschland e. V." zertifiziert wurden und somit von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind. Bei uns haben Sie somit die Möglichkeit, den Rehasport auszuüben ohne Mitglied in einem Verein zu sein. Sollten Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung (Muster 56) nach § 44 Sozialgesetzbuch erhalten, haben Sie in unserem Studio nun die Möglichkeit ohne weitere Kosten an den Rehasportgruppen teilzunehmen - wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Thema Rehasport. Natürlich steht Ihnen auch unsere Ansprechpartner persönlich in unserem Studio oder unter der Telefonnummer 02163/31354 zur Verfügung.

Verfügbar in:

Schwalmtal   Brüggen

Rehasport auf Verordnung Ihres Arztes.

Der Rehabilitationssport ist im §44 Sozialgesetzbuch IX verankert. Es besteht ein Rechtsanspruch der Versicherten auf Rehabilitationssport. Der Rehasport ist für Behinderte und für von Behinderung bedrohte Menschen vorgesehen aber auch für chronisch kranke Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung noch nicht eingetreten ist. Dabei wird der Begriff "Behinderung" so definiert, dass man bereits von einer Behinderung spricht, wenn Ihr körperlicher Zustand vom Durchschnitt um sechs Monate abweicht. Das heißt, wenn sie zum Beispiel Rückenprobleme haben und Ihr Arzt feststellt, dass hier Rehasport eine geeignete Therapie für Sie ist, damit Sie wieder beschwerdefrei leben können, kann er Ihnen eine Verordnung ausstellen.

Ziele des Rehasports sind: Ausdauer und Kraft aufbauen, erhalten und verbessern Koordination verbessern Flexibilität steigern Stärkung des Selbstbewusstsein Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, die eigene Verantwortlichkeit für die Gesundheit zu stärken. Dafür soll der Rehasportler zum langfristigen selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motiviert werden. Ihr Weg zum Rehasport führt, wie bereits erwähnt, über Ihren Arzt. Dieser verordnet Ihnen mit dem Formular "Muster 56" den Rehasport. Mit diesem Formular kommen Sie zu uns und wir beraten Sie bei den weiteren Abläufen. Wir ergänzen die fehlenden Angaben zum Leistungserbringer. Anschließend reichen Sie die Unterlagen Ihrer Krankenkasse ein, die Ihre Rehasportmaßnahme genehmigt. Nachdem Sie die Unterlagen von Ihrer Kasse zurückerhalten haben, können Sie mit dem Rehasport beginnen. OHNE ZUZAHLUNG! Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen!

 

WORAUF SOLLTE MAN BEIM REHASPORT ACHTEN?

Beim Rehasport ist es wichtig, einen geeigneten Anbieter zu finden, der das Gruppentraining in gut ausgestatteten Gruppenräumen mit qualifiziertem Personal ausführt. 

Wir finden es sehr wichtig, dass die Rehasportgruppen durch eine qualifizierte Fachkraft geleitet werden, damit eine optimale Betreuung möglich ist. Sie sollten sich bei jedem Rehasportanbieter immer vorab informieren, welche Qualifikation und Grundausbildung die Übungsleiter haben. Es ist nicht immer der Fall, dass die Gruppen durch Physiotherapeuten geleitet werden. Da sie die Gruppen ohne Zuzahlung nutzen können, sollten Sie auf einen Anbieter zugreifen, der ihnen den größtmöglichen Nutzen bieten kann. Es geht schließlich um IHRE Gesundheit. Unsere Gruppenräume haben eine Gesamtfläche von über 370m² und sind mit einem speziellen Schwingboden ausgestattet, auf dem Sie gelenkschonend Ihre Übungen ausführen können.

Alle benötigten Kleingeräte sind in ausreichender Anzahl vorhanden.

Sollten Sie bereits bei einem Anbieter Rehasport betreiben, aber nicht den gewünschten Effekt erzielen oder mit den Leistungen unzufrieden sein, so können Sie natürlich auch wechseln. Es ist Ihre Verordnung. Bei Fragen zum Thema "Anbieterwechsel" beraten wir Sie gerne. Sie können unter Tel. 02163/31354 einen Gesprächstermin mit uns vereinbaren. 

Informationen für Ärzte

Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt, wir wissen, dass Ihre Zeit sehr knapp bemessen ist. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen gerne einen Teil Ihrer Arbeit erleichtern und Ihnen als qualifizierter Ansprechpartner zum Thema Rehasport zur Seite stehen. In unserem Studio werden die Rehasportgruppen durch unsere Physiotherapeutin, die unter anderem die Zusatzqualifikation für den Rehasport hat, geleitet. So können Sie Ihre Patienten beruhigt zu uns schicken.

Gerne stellen wir Ihnen unser Studio und unser Konzept persönlich vor. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Für alle Fragen rund um das Thema Rehasport steht Ihnen Herr Boris Tacken unter der Telefonnummer 02163/31354 zur Verfügung. Nachfolgend erhalten Sie ein paar allgemeine Informationen zum Thema Rehasport. Verschreibung der budgetfreien Leistung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX Rehasport darf von jedem niedergelassenem Arzt budgetneutral verordnet (Formular KV 56) werden.

Die Kosten für den Rehabilitationssport übernimmt die Krankenkasse für den Patienten. Die Dauer der Leistung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten die Innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen. In der Regel nimmt Ihr Patient 1-2 mal pro Woche an der Rehasportgruppe teil Was muss die Verordnung (Formular 56) enthalten? Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/Belastungseinschränkung Rehabilitationsgrund Rehabilitationsumfang und Anzahl der übungseinheiten Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten und Inhalten Anzahl der wöchentlichen Übungseinheiten.

Gerne senden wir Ihnen kostenlos unseren Informationsflyer "Rehasport" zur Ausgabe an Ihre Patienten zu. Das benötigte Formulare "Muster 56" senden wir Ihnen ebenfalls gerne kostenlos zu und stehen Ihnen bei Fragen unter der Telefonnummer 02163/31354 zur Verfügung.